Der Aktionär und seine Rechte
Ein Aktionär hat diverse Rechte im Zusammenhang mit dem Besitz seiner Aktien. So sind es zum Beispiel Verwaltungsrechte sowie Vermögensrechte, die sich in verschiedene Unterbereiche aufteilen lassen. Dazu gehört neben dem Auskunftsrecht das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und das Recht zur Anfechtung von Beschlüssen, die innerhalb einer Hauptversammlung getroffen werden. All diese Punkte sind im Aktiengesetz verankert. Auch im Aktiengesetz festgelegt sind die Vermögensrechte. Diese setzen sich ebenfalls aus unterschiedlichen Rechten zusammen. Neben dem Anspruch auf Dividende ist es das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung sowie der Anspruch auf Rückzahlung im Falle einer Kapitalherabsetzung, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind. Der Aktionär hat daneben auch Anspruch auf Beteiligung am Erlös einer eventuellen Liquidation und das Recht auf verschiedene Abfindungsansprüche. Außerdem nimmt der Bereich Klagerecht mit einigen Unterpunkten einen Teil der Rechte der Aktionäre ein. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass Aktionäre generell ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen und nicht einzeln vertreten sollen.